Der Buchhaltungsservice Kohn bietet eine zuverlässige, qualifizierte und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Bearbeitung Ihrer Finanzbuchhaltung sowie Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Meine Auftraggeber sind Einzelunternehmen und Personen- bzw. Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen.
Wenn Sie einen Steuerberater haben, der für Sie den Jahresabschluss erstellt, kann ich problemlos und unbürokratisch mit ihm zusammen arbeiten. Ich übersende sämtliche Buchungsunterlagen sowohl in Papierform, als auch via Datei, die in das DATEV-System eingelesen werden kann.
Sollten Sie noch keinen Steuerberater haben - ich kooperiere mit einer Steuerkanzlei, die Ihnen in fachlichen und steuerrechtlichen Fragen gerne zur Seite steht und bei Bedarf Ihren Jahresabschluss und die dazugehörigen Steuererklärungen erstellt.
Lernen Sie meine Leistungen, die ich ausschließlich im Sinne des § 6 Nr. 3 und 4 StberG erbringe, hier näher kennen.
Ob Einnahmen-/ Ausgabenrechner oder Bilanzierer, die Organisation der Finanzbuchhaltung richtet sich nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung unterliegt ständigen Änderungen bei der Rechtsprechung. Sie umfasst sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte.
Buchhaltungsservice Kohn
Lessingring 14
12529 Schönefeld OT Großziethen